Im Sommer 2024 startet Voltaik Strom mit dem Ökostromtarif „Echt Nordisch“ als Auftakt, während die Entwicklung weiterer innovativer Tarife bereits in Arbeit ist. Die Vorteile für Kunden umfassen kostengünstige, wettbewerbsfähige Tarife, die Möglichkeit, Geld zu sparen, sowie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Zudem ist der Wechsel schnell und unkompliziert, da der Anbieter sich um alles kümmert. Die Erzeugung von Ökostrom erfolgt durch Stromgewinnung mittels Photovoltaik (PV) und Windenergie, was eine nachhaltige Alternative zu fossilen Brennstoffen darstellt.
Tarifvarianten
- Laden über den Hausstrom
-> wer nicht viel fährt und lädt, kann gut über den Hausstrom laden
-> Kein separater Zähler notwendig, erst ab 6000 kWh pro jahr - = Ökostrom zum Laden erhält man nur wenn der allgemeine Haustarif ein Ökostromtarif ist, sonst hat man keinen automatischen Bezug von Ökostrom
- Autostrom mit Seperatem Stromzähler
-> Tarif mit separatem Stromzähler für die Wallbox – Eintarifzähler (wird über den Arbeitspreis berechnet) oder Zweitarifzähler (wird im Hochtarif tagsüber und im Niedrigtarif nachts und am Wochenende berechnet).
Autostrom und Haushaltsstrom unterscheiden sich in mehreren Punkten. Autostrom wird zum Laden von Elektrofahrzeugen an speziellen Ladestationen genutzt, während Haushaltsstrom Geräte und Beleuchtung im Haushalt versorgt. Autostrom kann dynamische Tarife haben, die je nach Tageszeit variieren, während Haushaltsstrom meist feste Tarife aufweist. Zudem stammt Autostrom häufig aus erneuerbaren Energien, während Haushaltsstrom aus verschiedenen Quellen, einschließlich fossiler Brennstoffe, bezogen wird.
- Dynamischer Stromtarif
-> Zeitlich flexibel sein, um mit intelligenten Messsystemen und dynamischen Stromtarifen Kosten zu senken.
-> E-Auto außerhalb der Hauptzeiten oder am Wochenende laden.
-> Energiemanagementsysteme und intelligente Wallboxen nutzen, um Ladevorgänge automatisch in günstige Zeiträume zu verlegen.
-> Günstigste Strompreise sind 24 Stunden im Voraus bekannt.
Darauf bezieht sich der §14a EnWG im bezug auf Elektromobilität
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bezieht sich im Bezug zur Elektromobilität auf steuerbare Ladestationen für Elektrofahrzeuge und deren Integration in das überlastete Stromnetz. Er ermöglicht es, dass Betreiber von Ladestationen ihre Ladeleistung flexibel anpassen können, um das Stromnetz zu entlasten.
Das bedeutet, dass in Zeiten hoher Nachfrage oder wenn das Netz überlastet ist, die Ladeleistung der Elektrofahrzeuge reduziert oder zeitweise gestoppt werden kann. Dadurch wird sichergestellt, dass das Stromnetz stabil bleibt und Überlastungen vermieden werden.
Diese Regelung fördert die effiziente Nutzung von erneuerbaren Energien und unterstützt die Integration von Elektromobilität in das bestehende Stromsystem. So tragen steuerbare Ladestationen dazu bei, die Energiewende voranzutreiben und die Nutzung von E-Fahrzeugen umweltfreundlicher zu gestalten.
Der Wechsel zu Voltaik Strom bietet zahlreiche Vorteile: Er ist nachhaltig, reduziert die CO2-Emissionen und trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Durch die Nutzung von Sonnenenergie können Haushalte und Unternehmen ihre Energiekosten senken und unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden. Zudem sind die Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen gesunken, und staatliche Förderungen machen den Umstieg attraktiver. Investieren Sie in eine grüne Zukunft und profitieren Sie von den wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen des Voltaikstroms!